Diebstahlschäden, Einbruchdiebstahl, Raub, Abhandenkommen von Sachen.
Bitte halten Sie die notwendigen Unterlagen und Belege eingescannt im PDF- oder Jpeg-Format bereit. Tragen Sie Ihre Daten und eine möglichst genaue Beschreibung des Tathergangs in die Formularfelder der Schadenanzeige ein.
- Das Abhandenkommen von versicherten Sachen ist immer polizeilich zu melden!
Bitte reichen Sie der Polizei umgehend eine Liste der entwendeten Sachen mit Gerätenummern für die Fahndung ein, informieren Sie zusätzlich bitte den in Deutschland ansässigen Hersteller bei dem Abhandenkommen von Gehäusen und Optiken mit Gerätenummern.
- Folgende Unterlagen reichen Sie uns bitte ein:
- Schadenanzeige
Bei Schaden in der BRD: Angabe in der Schadenanzeige der zuständigen Polizeidienststelle mit Tagebuchnummer / AZ.
Bei Schaden im Ausland: Bitte bringen Sie immer Polizeiberichte aus dem Ausland mit.
- Benötigen Sie Leihgeräte für Produktionen/Aufträge, so reichen Sie uns bitte Kopien der Leihkostenrechnungen ein, sowie die Produktionsdaten der Jobs.
- Bitte stellen Sie zur Beschleunigung der Schadenabwicklung eine detaillierte Liste der gestohlenen Sachen auf. Fügen Sie bitte die Kopien der Anschaffungsbelege der entwendeten Geräte bei.Bitte vermerken Sie handschriftlich auf den Belegen die entsprechende Positionsnummer auf der Liste, damit wir die Anschaffungsbelege den Positionen zuordnen können.