Haftpflichtversicherung für Fotografen Videografen Filmer Studios

Betriebshaftpflicht ab 90,01 € jährlich – inklusive Drohnenhaftpflicht (Inland bis 5 kg)
und diverser Deckungserweiterungen - Online Abschluss oder Infopaket anfordern.

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Beitragsbeispiel

Umsatz: 100.000 €

Beitrag: ca. 92 € jährlich

Versicherungssumme: wählbar

Haftpflichtversicherung für Fotografen Videografen Filmer Kameraleute Studios Produktionen - weitere Infos übersenden wir Ihnen gerne auf Anfrage.

Betriebshaftpflicht Versicherung

Für Personen-/ Sachschäden aus betrieblichen Tätigkeiten

  • Verschiedene Selbstbeteiligungen wählbar
  • Versicherungssummen 3 Mio /  5 Mio / 10 Mio
  • Eine Versicherungssumme für alle Schadenbereiche
  • Weltweiter Schutz

 

Kundeninformationen PDF

ab Seite 32

z.B diverse Deckungserweiterungen

ab Seite 52

Drohnenhaftpflicht Inland für Drohnen bis 5kg

ab Seite 53

Schäden an gemieteten Sachen

ab Seite 60

Verletzung von Datenschutzgesetzen

ab Seite 60

Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten

Warum Haftpflicht

Die Haftpflichtversicherung ist Ihre gewerbliche Betriebshaftpflicht für Foto- und Filmproduktionen. Als Fotograf oder Filmer haften Sie für Schäden, die im Rahmen Ihrer Tätigkeit entstehen. Bereits kleine Unachtsamkeiten können hohe Forderungen nach sich ziehen.

✔  Prüfung der Schadenersatzpflicht
✔  Zahlung berechtigter Ansprüche
✔  Abwehr unberechtigter Forderungen
✔  Übernahme der Rechtskosten

Was ist konkret versichert?

Versicherungssumme

  • 3 Mio €
  • 5 Mio €
  • 10 Mio €

Erweiterungen

  • Tätigkeitsschäden
  • Mietsachschäden
  • Schlüsselverlust
  • Subunternehmer

Drohnen

  • Gewerbliche Nutzung
  • Inland bis 5 kg
  • Bestandteil der Police

Fotograf haftet für Personenschaden am Set

Stylistin in einer Hängematte bei einem Shooting am Strand

Fotograf haftet für Personenschaden am Set

Während eines Shootings in Südafrika entspannte sich eine Stylistin in einer Hängematte. Der Fotograf setzte sich daneben, das Seil riss – die Stylistin stürzte und verletzte sich.

Ein Produktmangel am Equipment konnte nicht nachgewiesen werden Damit haftete der Fotograf persönlich für den entstandenen Schaden.

  • 9.000 € Verdienstausfall & Schmerzensgeld reguliert
  • Übernahme der Rechtsprüfung
  • Keine private Haftung

Weitere Versicherungen