Für Personen-/ Sachschäden aus betrieblichen Tätigkeiten
ab Seite 32
z.B diverse Deckungserweiterungen
ab Seite 52
Drohnenhaftpflicht Inland für Drohnen bis 5kg
ab Seite 53
Schäden an gemieteten Sachen
ab Seite 60
Verletzung von Datenschutzgesetzen
ab Seite 60
Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten
Die Haftpflichtversicherung ist Ihre gewerbliche Betriebshaftpflicht für Foto- und Filmproduktionen. Als Fotograf oder Filmer haften Sie für Schäden, die im Rahmen Ihrer Tätigkeit entstehen. Bereits kleine Unachtsamkeiten können hohe Forderungen nach sich ziehen.
✔ Prüfung der Schadenersatzpflicht
✔ Zahlung berechtigter Ansprüche
✔ Abwehr unberechtigter Forderungen
✔ Übernahme der Rechtskosten
Während eines Shootings in Südafrika entspannte sich eine Stylistin in einer Hängematte. Der Fotograf setzte sich daneben, das Seil riss – die Stylistin stürzte und verletzte sich.
Ein Produktmangel am Equipment konnte nicht nachgewiesen werden Damit haftete der Fotograf persönlich für den entstandenen Schaden.