Für Personen-/ Sachschäden aus betrieblichen Tätigkeiten
inklusiv diverser Deckungserweiterungen
Drohnenhaftpflicht Inland für Drohnen bis 5kg
Schäden an gemieteten Sachen
Verletzung von Datenschutzgesetzen
Verletzung von Persönlichkeits- und Namensrechten
Mitversicherung Subunternehmer
Die Haftpflichtversicherung ist Ihre gewerbliche Betriebshaftpflicht für Foto- und Filmproduktionen. Als Fotograf oder Filmer haften Sie für Schäden, die im Rahmen Ihrer Tätigkeit entstehen. Bereits kleine Unachtsamkeiten können hohe Forderungen nach sich ziehen.
✔ Prüfung der Schadenersatzpflicht
✔ Zahlung berechtigter Ansprüche
✔ Abwehr unberechtigter Forderungen
✔ Übernahme der Rechtskosten
Während eines Shootings in Südafrika entspannte sich eine Stylistin in einer Hängematte. Der Fotograf setzte sich daneben, das Seil riss – die Stylistin stürzte und verletzte sich.
Ein Produktmangel am Equipment konnte nicht nachgewiesen werden Damit haftete der Fotograf persönlich für den entstandenen Schaden.