Haftung ausgeschlossen?  Von wegen !

 

Denn das Bürgerliche Gesetzbuch sagt: "Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstandenen Schadens verpflichtet."

 

Wäre es doch nur so einfach, sich mit einer kleinen Formulierung aus jeder Verpflichtung zu nehmen! Die Wirklichkeit sieht da ganz anders aus: Als Unternehmer haften Sie für mehr als Ihnen lieb ist - meistens sogar in unbegrenzter Höhe. Für Schäden, die Sie oder Ihre Mitarbeiter im Zuge der ausgeübten Tätigkeit verursachen. Oder für Unfälle, die anderen durch Sie oder Ihre Mitarbeiter widerfahren - ob nun vor Ort beim Kunden, oder bei Ihnen auf dem Betriebsgrundstück!

 

Keine Pflicht für jeden - aber ein Muss für alle!

 

Auch wenn der Abschluss einer Betriebs-/Berufshaftpflichtversicherung nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, sollte jeder Unternehmer sich und seine Mitarbeiter vor finanziellen Verlusten durch unkalkulierbare gesetzliche Schadenersatzansprüche Dritter schützen.

 

Im Schadenfall kümmern wir uns um die Erledigung der gegen Sie oder Ihre Mitarbeiter erhobenen Schadenersatzansprüche. Schnell und unbürokratisch.

 

Der Versicherer übernimmt für Sie

 

§  die Prüfung, ob und in welchem Umfang eine Schadenersatzpflicht besteht,

§  die Zahlung der zu leistenden Entschädigung im vereinbarten Rahmen,

§  die Abwehr unberechtigter Schadenersatzansprüche,

§  die Kosten der Schadenabwicklung und der Rechtsverteidigung.